Allgemeine Geschäftsbedingungen in Tilo's Bike-Shop
1. Einbeziehen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für alle
Kaufverträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen einschließlich
der Nebenabreden oder sonstiger Absprachen bezüglich der Kaufverträge
einverständlich als zwischen den Parteien vereinbart worden.
2. Vertragsabschluß
Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Bestellung
des näher bezeichneten Kaufgegenstandes schriftlich bestätigt
hat oder die Lieferung ausgeführt ist. Sämtliche Erklärungen,
Zusicherungen und Nebenabreden einschließlich anderer Allgemeiner
Geschäftsbedingungen bedürfen für Ihre Gültigkeit der
Schriftform. Lieferfristen und Zwischenverkauf behalten wir uns vor! Angebot gelten
solange Vorrat reicht!
3. Preise und Zahlung
3.1. Der Preis des Kaufgegenstandes versteht sich ohne Skonto und sonstige
Nachlässe inkl. MwSt. (Kaufpreis). Zusätzliche Leistungen werden
gesondert berechnet. Der Kaufpreis und der Preis für die zusätzlichen
Leistungen sind bei der Übergabe des Kaufgegenstandes bzw. der
zusätzlichen Leistungen fällig.
3.2. Ist Teilzahlung vereinbart worden und kommt der Käufer mit
mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug
und beträgt dieser Betrag mindestens 10% des Teilzahlungspreises,
so kann der Verkäufer, nachdem er dem Käufer eine 14-tägige
Nachfrist gesetzt hat, wahlweise den gesamten restlichen Kaufpreis verlangen
oder vom Vertrag zurücktreten (hierzu unter Ziffer 5.2).
3.3. Bei Nichtabnahme eines lt. Kaufvertrag gestellten Kaufgegenstandes
hat der Verkäufer das Recht, Schadenersatz zu verlangen. Die Höhe
des Schadenersatzes beträgt 15% des Kaufpreises, es sei denn, der
Käufer weist nach, daß der Schaden niedriger oder gar nicht
entstanden ist.
3.4. Der Verkäufer ist berechtigt, die Annahme eines Reparaturauftrages bis
zur Höhe des Kostenvoranschlages abhängig zu machen.
3.5. Preisänderungen, Irrtümer, Druckfehler- bzw. Schreibfehler vorbehalten.
4. Lieferung
Die Lieferfrist beginnt mit dem Kaufvertragsabschluß. Verzögert
sich die Lieferung infolge höherer Gewalt oder unverschuldeter
erheblicher Betriebsstörungen, so kann der Käufer daraus keine
Ansprüche herleiten. Konstruktions- oder Formänderungen,
Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens
des Herstellers / Importeurs bleiben während der Lieferzeiten
vorbehalten, sofern der Kaufgegenstand nicht erheblich abgeändert
wird und die Änderungen für den Käufer zumutbar sind.
5.Eigentumsvorbehalt
5.1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung
der Kaufsumme im Eigentum des Verkäufers. Während der Dauer des
Eigentumsvorbehaltes ist der Käufer zum Besitz und Gebrauch des
Kaufgegenstandes berechtigt. Der Käufer ist verpflichtet, während
dieser Zeit den Kaufgegenstand in einem ordnungsgemäßen Zustand
zu halten und alle vom Hersteller / Importeur vorgesehenen Wartungsarbeiten
und erforderlichen Instandsetzungen unverzüglich auf seine Kosten vom
Verkäufer oder von einer, für die Betreuung des Kaufgegenstandes
vom Hersteller / Importeur anerkannten Werkstatt ausführen zu lassen.
5.2. Kommt er diesen Verpflichtungen nicht nach oder gerät er in
Zahlungsverzug (Ziff. 3.2.) hat der Verkäufer das Recht, vom Vertrag
zurückzutreten. Hat der Verkäufer den Rücktritt erklärt,
so hat der Käufer den Gegenstand herauszugeben, die vom ihm am
Kaufgegenstand verursachten Schäden zu ersetzen, Ersatz für die
Benutzung des Kaufgegenstandes zu leisten und dem Verkäufer alle
Aufwendungen zu ersetzen sind, die dieser im Zusammenhang mit der
Abwicklung des Kaufvertrages hat. Der Verkäufer hat das Recht,
seine Forderungen mit dem bereits angezahlten Kaufpreis zu verrechnen.
6.Gewährleistung
6.1. Der Verkäufer leistet Gewähr gemäß den Richtlinien der EU für eine
dem jeweiligen Stand der Technik des Typs des Kaufgegenstandes
entsprechende Fehlerfreiheit. Während dieser Dauer hat der Käufer
Anspruch auf kostenlose Beseitigung von Fehlern und den durch sie an
anderen Teilen des Kaufgegenstandes verursachten Schäden
(Nachbesserung). Für die bei der Nachbesserung ausgetauschten Teile gilt
die Gewährleistungssfrist der EU.
Die Gewährleistung verkürzt sich auf 1 Jahr bei gebrauchten Fahrrädern.
6.2. Tritt nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungspflicht ein
Fehler an einem Teil auf, für das der Hersteller die Gewährleistung
verlängert hat, so hat der Käufer nur Anspruch auf den Austausch des
Teiles nicht aber auf die Überhahme der Montagekosten.
6.3. Wird der Kaufgegenstand wegen eines gewährleistungspflichtigen
Fehlers betriebsunfähig, hat sich der Käufer an die nächstgelegene,
vom Hersteller / Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes
anerkannte Fachwerkstatt zu wenden. Dieser Betrieb entscheidet, ob die
erforderlichen Arbeiten an Ort und Stelle oder in der Verkäuferwerkstatt
durchgeführt werden können. Befindet sich in zumutbarer Nähe
keine solche Werkstatt, so hat der Käufer eine andere Fachwerkstatt aufzusuchen.
6.4. Der Käufer hat das Recht, nach seiner Wahl die
Rückgängigmachung des Kaufvertrages (Wandlung) oder die
Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen, wenn es dem
Verkäufer nach zweimaligen Versuchen nicht gelungen ist, den gleichen
Fehler zu beheben. Ein Anspruch auf Ersatzlieferung besteht nicht.
6.5. Der Anspruch auf Gewährleistung besteht nicht, wenn der
aufgetretene Fehler in einem ursächlichen Zusammenhang damit steht,
daß der Käufer einen offenkundigen Fehler nicht unverzüglich
abgezeigt hat, daß der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt
wurde, daß der Kaufgegenstand in einer von dem Hersteller nicht
genehmigten Weise verändert wurde, daß der Käufer die
Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des
Kaufgegenstandes nicht befolgt hat. Natürlicher Verschleiß ist
von der Gewährleistung ausgeschlossen.
7. Kauf und Reparatur
7.1. Verlangt der Käufer die Erstellung eines Kostenvoranschlages,
so hat er den dafür erforderlichen Aufwand zu bezahlen, sofern nicht
etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde. Der Verkäufer ist an
den Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von 2 Wochen nach seiner Abgabe gebunden.
7.2. Stellt sich bei der Durchführung der Reparatur heraus, daß
zur Behebung des Schadens weiter Arbeiten notwendig sind, so gilt der
Auftrag hierfür als erteilt, wenn er 15% des geschätzten
Nettoauftragswertes nicht übersteigt und der Käufer nicht
widersprochen hat.
7.3.Der Käufer hat den Kaufgegenstand zum angegebenen Termin
abzunehmen. Kommt der Käufer dieser Verpflichtung innerhalb einer
Woche nicht nach, so ist der Verkäufer berechtigt, die ortsübliche
Aufbewahrungsgebühr zu verlangen oder den Kaufgegenstand zu Lasten
des Käufers verwahren zu lassen.
8. Rücknahme / Umtausch des Kaufgegenstandes
Rücknahme bzw. Umtausch erfolgt nur im ungebrauchten,
originalverpackten Zustand. Umgebaute, veränderte Kaufgegenstände
und Sonderangebote sind vom Umtausch ausgeschlossen. Ganze- oder
Teilbeträge werden unbar, als Gutschrift ausgegeben.
9. Haftung
Soweit gesetzlich zulässig, haftet der Verkäufer nur für
Schäden, die er oder seine Betriebsangehörigen dem Käufer
vorsätzlich oder grob fahrlässig zugeführt haben.
Soweit der Verkäufer für Schäden haftet, die bei Reparaturarbeiten
am Kaufgegenstand entstanden sind, ist seine Ersatzpflicht auf die
kostenlose Instandsetzung beschränkt. Der Käufer ist
verpflichtet, dem Verkäufer den Schaden unverzüglich
schriftlich anzuzeigen.
10. Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Vertragsleistungen ist Weinsberg.
11. Erhaltungsklausel
Die vollständige oder Teilnichtigkeit irgendeiner Klausel der
AGB`s lößt die Wirksamkeit der übrigen AGB unberührt.
12. Gerichtsstandklausel
Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, für die diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, gilt - soweit gesetzlich
zulässig - der Wohnsitz (bzw. Geschäftssitz) des Verkäufers
als vereinbart.
13. Rechtswahl
Zwischen den Parteien gilt in jeglicher Hinsicht,
einschließlich der Gerichtsstandsklausel und der Formerfordernisse,
deutsches Recht als vereinbart.