Allgemeine Geschäftsbedingungen in Tilo's Bike-Shop

1. Einbeziehen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für alle Kaufverträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen einschließlich der Nebenabreden oder sonstiger Absprachen bezüglich der Kaufverträge einverständlich als zwischen den Parteien vereinbart worden.

2. Vertragsabschluß

Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes schriftlich bestätigt hat oder die Lieferung ausgeführt ist. Sämtliche Erklärungen, Zusicherungen und Nebenabreden einschließlich anderer Allgemeiner Geschäftsbedingungen bedürfen für Ihre Gültigkeit der Schriftform. Lieferfristen und Zwischenverkauf behalten wir uns vor! Angebot gelten solange Vorrat reicht!

3. Preise und Zahlung

3.1. Der Preis des Kaufgegenstandes versteht sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe inkl. MwSt. (Kaufpreis). Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet. Der Kaufpreis und der Preis für die zusätzlichen Leistungen sind bei der Übergabe des Kaufgegenstandes bzw. der zusätzlichen Leistungen fällig.

3.2. Ist Teilzahlung vereinbart worden und kommt der Käufer mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug und beträgt dieser Betrag mindestens 10% des Teilzahlungspreises, so kann der Verkäufer, nachdem er dem Käufer eine 14-tägige Nachfrist gesetzt hat, wahlweise den gesamten restlichen Kaufpreis verlangen oder vom Vertrag zurücktreten (hierzu unter Ziffer 5.2).

3.3. Bei Nichtabnahme eines lt. Kaufvertrag gestellten Kaufgegenstandes hat der Verkäufer das Recht, Schadenersatz zu verlangen. Die Höhe des Schadenersatzes beträgt 15% des Kaufpreises, es sei denn, der Käufer weist nach, daß der Schaden niedriger oder gar nicht entstanden ist.

3.4. Der Verkäufer ist berechtigt, die Annahme eines Reparaturauftrages bis zur Höhe des Kostenvoranschlages abhängig zu machen.

3.5. Preisänderungen, Irrtümer, Druckfehler- bzw. Schreibfehler vorbehalten.

4. Lieferung

Die Lieferfrist beginnt mit dem Kaufvertragsabschluß. Verzögert sich die Lieferung infolge höherer Gewalt oder unverschuldeter erheblicher Betriebsstörungen, so kann der Käufer daraus keine Ansprüche herleiten. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers / Importeurs bleiben während der Lieferzeiten vorbehalten, sofern der Kaufgegenstand nicht erheblich abgeändert wird und die Änderungen für den Käufer zumutbar sind.

5.Eigentumsvorbehalt

5.1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Kaufsumme im Eigentum des Verkäufers. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Käufer zum Besitz und Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt. Der Käufer ist verpflichtet, während dieser Zeit den Kaufgegenstand in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten und alle vom Hersteller / Importeur vorgesehenen Wartungsarbeiten und erforderlichen Instandsetzungen unverzüglich auf seine Kosten vom Verkäufer oder von einer, für die Betreuung des Kaufgegenstandes vom Hersteller / Importeur anerkannten Werkstatt ausführen zu lassen.

5.2. Kommt er diesen Verpflichtungen nicht nach oder gerät er in Zahlungsverzug (Ziff. 3.2.) hat der Verkäufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Hat der Verkäufer den Rücktritt erklärt, so hat der Käufer den Gegenstand herauszugeben, die vom ihm am Kaufgegenstand verursachten Schäden zu ersetzen, Ersatz für die Benutzung des Kaufgegenstandes zu leisten und dem Verkäufer alle Aufwendungen zu ersetzen sind, die dieser im Zusammenhang mit der Abwicklung des Kaufvertrages hat. Der Verkäufer hat das Recht, seine Forderungen mit dem bereits angezahlten Kaufpreis zu verrechnen.

6.Gewährleistung

6.1. Der Verkäufer leistet Gewähr gemäß den Richtlinien der EU für eine dem jeweiligen Stand der Technik des Typs des Kaufgegenstandes entsprechende Fehlerfreiheit. Während dieser Dauer hat der Käufer Anspruch auf kostenlose Beseitigung von Fehlern und den durch sie an anderen Teilen des Kaufgegenstandes verursachten Schäden (Nachbesserung). Für die bei der Nachbesserung ausgetauschten Teile gilt die Gewährleistungssfrist der EU.
Die Gewährleistung verkürzt sich auf 1 Jahr bei gebrauchten Fahrrädern.

6.2. Tritt nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungspflicht ein Fehler an einem Teil auf, für das der Hersteller die Gewährleistung verlängert hat, so hat der Käufer nur Anspruch auf den Austausch des Teiles nicht aber auf die Überhahme der Montagekosten.

6.3. Wird der Kaufgegenstand wegen eines gewährleistungspflichtigen Fehlers betriebsunfähig, hat sich der Käufer an die nächstgelegene, vom Hersteller / Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannte Fachwerkstatt zu wenden. Dieser Betrieb entscheidet, ob die erforderlichen Arbeiten an Ort und Stelle oder in der Verkäuferwerkstatt durchgeführt werden können. Befindet sich in zumutbarer Nähe keine solche Werkstatt, so hat der Käufer eine andere Fachwerkstatt aufzusuchen.

6.4. Der Käufer hat das Recht, nach seiner Wahl die Rückgängigmachung des Kaufvertrages (Wandlung) oder die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen, wenn es dem Verkäufer nach zweimaligen Versuchen nicht gelungen ist, den gleichen Fehler zu beheben. Ein Anspruch auf Ersatzlieferung besteht nicht.

6.5. Der Anspruch auf Gewährleistung besteht nicht, wenn der aufgetretene Fehler in einem ursächlichen Zusammenhang damit steht, daß der Käufer einen offenkundigen Fehler nicht unverzüglich abgezeigt hat, daß der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt wurde, daß der Kaufgegenstand in einer von dem Hersteller nicht genehmigten Weise verändert wurde, daß der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes nicht befolgt hat. Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.

7. Kauf und Reparatur

7.1. Verlangt der Käufer die Erstellung eines Kostenvoranschlages, so hat er den dafür erforderlichen Aufwand zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde. Der Verkäufer ist an den Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von 2 Wochen nach seiner Abgabe gebunden.

7.2. Stellt sich bei der Durchführung der Reparatur heraus, daß zur Behebung des Schadens weiter Arbeiten notwendig sind, so gilt der Auftrag hierfür als erteilt, wenn er 15% des geschätzten Nettoauftragswertes nicht übersteigt und der Käufer nicht widersprochen hat.

7.3.Der Käufer hat den Kaufgegenstand zum angegebenen Termin abzunehmen. Kommt der Käufer dieser Verpflichtung innerhalb einer Woche nicht nach, so ist der Verkäufer berechtigt, die ortsübliche Aufbewahrungsgebühr zu verlangen oder den Kaufgegenstand zu Lasten des Käufers verwahren zu lassen.

8. Rücknahme / Umtausch des Kaufgegenstandes

Rücknahme bzw. Umtausch erfolgt nur im ungebrauchten, originalverpackten Zustand. Umgebaute, veränderte Kaufgegenstände und Sonderangebote sind vom Umtausch ausgeschlossen. Ganze- oder Teilbeträge werden unbar, als Gutschrift ausgegeben.

9. Haftung

Soweit gesetzlich zulässig, haftet der Verkäufer nur für Schäden, die er oder seine Betriebsangehörigen dem Käufer vorsätzlich oder grob fahrlässig zugeführt haben. Soweit der Verkäufer für Schäden haftet, die bei Reparaturarbeiten am Kaufgegenstand entstanden sind, ist seine Ersatzpflicht auf die kostenlose Instandsetzung beschränkt. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den Schaden unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

10. Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Vertragsleistungen ist Weinsberg.

11. Erhaltungsklausel

Die vollständige oder Teilnichtigkeit irgendeiner Klausel der AGB`s lößt die Wirksamkeit der übrigen AGB unberührt.

12. Gerichtsstandklausel

Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, für die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, gilt - soweit gesetzlich zulässig - der Wohnsitz (bzw. Geschäftssitz) des Verkäufers als vereinbart.

13. Rechtswahl

Zwischen den Parteien gilt in jeglicher Hinsicht, einschließlich der Gerichtsstandsklausel und der Formerfordernisse, deutsches Recht als vereinbart.